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   VK Bund, 29.04.2009 - VK 3-85/09   

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VK Bund, 29.04.2009 - VK 3-85/09 (https://dejure.org/2009,36357)
VK Bund, Entscheidung vom 29.04.2009 - VK 3-85/09 (https://dejure.org/2009,36357)
VK Bund, Entscheidung vom 29. April 2009 - VK 3-85/09 (https://dejure.org/2009,36357)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 29.04.2009 - VK 3-85/09
    *Anders als die ASt meint, liegt bei der Berechnung der 85% auch kein Rechenfehler vor, den sie ohne Kenntnis der Bewertung ihres Konzepts im Einzelnen gar nicht hätte erkennen können und deshalb auch nicht hätte rügen müssen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06): Bei einer Bewertung mit jeweils 2 Punkten in sämtlichen Wertungskriterien ergibt sich unter Berücksichtigung der für die einzelnen Wertungskriterien und -bereiche festgelegten Relevanzfaktoren eine Gesamtpunktzahl von 20.000 - ein Angebot musste hiervon also mindestens 85% (= 17.000 Punkte) erzielen, um nicht gemäß A.8 der Verdingungsunterlagen ausgeschlossen zu werden.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Bund, 29.04.2009 - VK 3-85/09
    Der nicht nachgelassene Schriftsatz der ASt vom 23. April 2009 nach der mündlichen Verhandlung erfolgte im Hinblick auf die den Beteiligten obliegende Verfahrensförderungspflicht, § 113 Abs. 2 GWB, verspätet und bleibt bei der Entscheidungsfindung unbeachtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. November 2003, VII-Verg 22/03; und vom 28. Juni 2006, VII-Verg 18/06).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 29.04.2009 - VK 3-85/09
    Der nicht nachgelassene Schriftsatz der ASt vom 23. April 2009 nach der mündlichen Verhandlung erfolgte im Hinblick auf die den Beteiligten obliegende Verfahrensförderungspflicht, § 113 Abs. 2 GWB, verspätet und bleibt bei der Entscheidungsfindung unbeachtet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. November 2003, VII-Verg 22/03; und vom 28. Juni 2006, VII-Verg 18/06).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 27/06

    Vergaberecht: Verstoß gegen das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot

    Auszug aus VK Bund, 29.04.2009 - VK 3-85/09
    cc) Wie bereits der Wortlaut des § 107 Abs. 3 GWB zeigt ("soweit"), sind die Voraussetzungen dieser Vorschrift für jeden einzelnen geltend gemachten Vergaberechtsverstoß gesondert zu prüfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juli 2006, VII- Verg 27/06; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 12. Dezember 2006, VK 3- 138/06 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 57/05

    Sofortige Beschwerde gemäß §§ 116 Abs. 1 , 117 Abs. 1 GWB - Erstattung der Kosten

    Auszug aus VK Bund, 29.04.2009 - VK 3-85/09
    Dies setzt jedoch zumindest voraus, dass sich die Bg aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem sie erfolgreich Anträge gestellt und diese begründet hat oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03, und vom 8. Februar 2006, VII-Verg 57/05).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 29.04.2009 - VK 3-85/09
    Dies setzt jedoch zumindest voraus, dass sich die Bg aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem sie erfolgreich Anträge gestellt und diese begründet hat oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03, und vom 8. Februar 2006, VII-Verg 57/05).
  • VK Bund, 12.12.2006 - VK 3-138/06

    Lieferung von Milchprodukten

    Auszug aus VK Bund, 29.04.2009 - VK 3-85/09
    cc) Wie bereits der Wortlaut des § 107 Abs. 3 GWB zeigt ("soweit"), sind die Voraussetzungen dieser Vorschrift für jeden einzelnen geltend gemachten Vergaberechtsverstoß gesondert zu prüfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juli 2006, VII- Verg 27/06; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 12. Dezember 2006, VK 3- 138/06 m.w.N.).
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